Gesetzliche Betreuung

Berufsbetreuerin

Das Betreuungsgericht hat mich im Jahr 2010 zur gesetzlichen Betreuerin (Berufsbetreuerin) für Volljährige bestellt, die aufgrund einer psychischen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. 

Als Betreuerin vertrete ich die Betreuten gesetzlich. Es wird dabei zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge unterschieden. 

Die Personensorge umfasst im Wesentlichen die Gesundheitssorge und Fragen, welche mit dem dauerhaften Aufenthalt eines betreuten Menschen verbunden sind. Im Rahmen dieser Aufgabenkreise fällt z.B. die Regelung der Wohnungsangelegenheit, die Heimaufnahme sowie eine eventuell erforderliche Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder die Unterschrift zur Einwilligung in eine Operation. 

Die Vermögenssorge umfasst die Regelung der finanziellen Angelegenheiten. In diesen Aufgabenkreis fällt die Verwaltung des Vermögens aber auch die Stellung von Anträgen für verschiedene sozialrechtliche Leistungen oder die Regulierung von Schulden. 

Die Aufgabe eines Betreuers ist es nicht, den Betreuten zu pflegen, zu versorgen oder die Freizeit mit ihm zu verbringen. Es kann jedoch zu den Aufgaben eines Betreuers zählen, die Pflege und Versorgung des Betreuten durch Dritte (z.B. Sozialstationen, Pflegedienste) zu organisieren und ggf. die Finanzierung zu sichern. Der Umfang der Betreuung wird durch das Betreuungsgericht festgelegt.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie z.B. in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz „Das Betreuungsrecht“ oder im Online-Betreuerlexikon „wiki.btprax.de“. 

Verfahrenspflegerin

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen als Berufsbetreuerin hat mich das Betreuungsgericht darüber hinaus zur gesetzlichen Verfahrenspflegerin bestellt. 

Als Verfahrenspflegerin kommuniziere ich zwischen dem Betroffenen und dem Betreuungsgericht. Dabei habe ich sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen als auch dessen objektiven Interessen zu berücksichtigen. Im Verfahren vertrete ich dabei vorrangig die gesetzlichen Rechte des Betroffenen. 

Ferner kann ich als Verfahrenspflegerin Rechtsmittel des Betroffenen einlegen und bin selbst aus eigenem Recht rechtsmittelfähig. 

In meiner Eigenschaft als Verfahrenspflegerin bin ich insbesondere als Kontrollinstanz zwischen Justiz und ärztlichem Sachverständigen tätig. So prüfe ich z.B. bei der zwangsweisen Unterbringung des Betroffenen auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Anstalt, ob diese Maßnahme auch notwendig und rechtens ist.