Online-Scheidung – Minimale Gebühren – Maximale Zeitersparnis

Sie leben bereits ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt und möchten die Scheidung einreichen und alle Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorgerecht oder Hausratsteilung sind geklärt?

Bei einvernehmlichen Fällen biete ich meinen Mandanten und Mandantinnen die Möglichkeit der „Scheidung online“; der schnellen und unkomplizierten Art die Ehescheidung durchzuführen, auf der Basis meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Familienrechts. Bei minimalen Rechtsanwaltsgebühren und geringem Zeitaufwand erledige ich alle nötigen Formalitäten, beantworte auftretende Fragen, erinnere Sie an Termine oder Unterlagen. Da eine Scheidung in Deutschland nicht ohne einen Rechtsanwalt möglich ist (zumindestens ein Ehegatte benötigt zur Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht einen Rechtsanwalt) reiche ich gerne für Sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein und begleite Sie zu Ihrem Scheidungstermin. Ein Besprechungstermin in meinem Büro erübrigt sich bei der „Scheidung online“ in der Regel.

Sie füllen das nachfolgende Scheidungsformular aus und ich setze mich dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung. Mit Erteilung der Vollmacht, der Kopie der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden der Kinder (soweit vorhanden) sowie – falls gegeben- einer Kopie Ihres Ehevertrages reiche ich den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein. Selbstverständlich prüfe ich dabei für Sie, welches Familiengericht in Deutschland für Ihre Scheidung örtlich zuständig ist.

Der Scheidungsantrag wird nach Begleichung der Gerichtskosten dem Ehepartner zugestellt. Sie beantworten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich und schicken diesen ausgefüllt an das Gericht zurück. Wenn alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger durch das Gericht eingeholt sind und der Versorgungsausgleich berechnet werden kann, erhalten Sie Ihren Scheidungstermin und werden geschieden.

Für die Durchführung der „Online-Scheidung“ berechne ich lediglich die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestgebühren. Sollten Sie nicht über eigene Einkünfte verfügen, Arbeitslosengeld beziehen oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sein, die Kosten für ein Scheidungsverfahren zu tragen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung, um die Voraussetzungen für einen Verfahrenskostenhilfeantrag zu klären. Das entsprechende Formular und notwendige Hilfestellungen erhalten Sie gerne kostenfrei über mich.

Sie sind unsicher oder es gibt noch Fragen? Rufen Sie mich doch einfach in meiner Kanzlei an oder schicken mir eine E-mail. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.


Antragformular zur Online-Scheidung

Onlineantrag zur Scheidung

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