Mit meiner fast 20 jährigen Berufserfahrung im Familienrecht berate ich Sie mit vertieftem Spezialwissen und großem Erfahrungsschatz bei allen Rechtsproblemen einer Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung.
Ich helfe Ihnen auch bei der Auseinandersetzung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Familienrecht ist die vorsorgliche Rechtsberatung bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen vor einer Eheschließung oder im Hinblick auf eine Trennung oder Ehescheidung.
Mit einem hohen Maß an juristischer und menschlicher Erfahrung biete ich Ihnen Hilfe bei familiärer Gewalt und bei der Rückführung von entführten Kindern aus dem In- und Ausland.
Die rechtliche Betreuung gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich des Familiengerichts. Die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erfolgt, soweit ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht selber regeln kann.
Die Errichtung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher kann sich jeder Betroffene rechtlich gegen die Einrichtung einer Betreuung wehren. Dazu biete ich Unterstützung an. Mittellosen Betroffenen wird in der Regel Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Wenn Sie sich gegen einen Beschluss des Gerichts wehren wollen, vereinbaren Sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Beratungsgespräch.
Sie möchten die Scheidung und alle Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorgerecht und die Aufteilung von Hausrat und Vermögen sind geklärt?
Meinen Mandanten biete ich die Möglichkeit einer „Scheidung online“, der schnellen und unkomplizierten Art, bei einvernehmlichen Fällen die Ehescheidung durchzuführen.